Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie zahlreiche Rechte, die Sie kennen und nutzen sollten. Dazu gehört unter anderem das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – die gegnerische Versicherung muss dessen Kosten übernehmen, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Ebenso steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist. Weitere erstattungsfähige Posten sind beispielsweise die Beilackierung angrenzender Fahrzeugteile und der Ausgleich einer möglichen Wertminderung. Gerade Letztere wird häufig vergessen, obwohl sie zu den anerkannten Schadenspositionen zählt.